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Das Seelsorgeamt des Erzbistums Gitega

Die Anfänge

Das Seelsorgeamt wurde von S.E. Erzbischof Joachim Ruhuna am 18. September 1982 ins Leben gerufen. Es umfasste zu Beginn folgende Bereiche: die Liturgie, die (Aus-) Bildung und die Basisgemeinden. Die Ausbildung der Pastoralmitarbeiter/Innen und die Berufungspastoral waren dem Seelsorgeamt zugeteilt.

Heute

Das Seelsorgeamt wurde ausgebaut als Organ für die Konzeption, Koordination, Kontrolle und Begleitung aller Bereiche, Programme und Einrichtungen der Diözesanpastoral. Gemäß Kanon 381, §1 ist der Erzbischof selbst der Präsident des Seelsorgeamtes, weil Er für die Diözesanpastoral verantwortlich ist. Neben dem Leiter des Seelsorgeamtes ist der Diözesanrat für die Pastoral ein wichtiges Organ für das Funktionieren des Seelsorgeamtes. In seiner Struktur sind verschiedene Referate, die von Geistlichen, Ordensfrauen und Männern sowie Laien gebildet sind. Die Arbeit wird durch Ausschüsse unterstützt und getragen.